Änderung vom 17. Dezember 2021 des Bundesgesetzes über die Verrechnungssteuer (Verrechnungssteuergesetz, VStG) (Stärkung des Fremdkapitalmarkts)
Reform der Verrechnungssteuer holt Geschäft und Steuereinnahmen zurück! Im Ausland gibt es vielerorts keine Verrechnungssteuer auf Obligationen. Nur mit der Abschaffung der Verrechnungssteuer auf Obligationen wird der Standort Schweiz für Finanzierungen des Staats, öffentlicher Einrichtungen und Unternehmen wieder attraktiv. Wir können Steuereinnahmen zurückholen. Die Verrechnungsteuer wird nur da abgeschafft, wo sie der Schweiz heute schadet.